Weitere Einkommen verrechnen

Wenn die Tageseltern zusätzliche Arbeiten verrichten, welche von den Kindern unabhängig sind (z.B. Teefon-Arbeit als Vermittlerin), so kann das unter dem Menüpunkt „Tageseltern“ / „Leistung verrechnen“ erfasst werden.

Im gezeigten Screenshot hat Frau Bukoschi 5 Stunden im Telefondienst gearbeitet. Der Stundenlohn ist dabei wie der Lohn für die Betreuung der Tageskinder bereits fest vorgegeben.