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personal:ueberstundenberechnung1

Überstundenberechnung - Variante Tagesaktuell

Es wird folgendes Beispiel benutzt: Herr Otto Muster arbeitet 60%. Die Wochenarbeitszeit bei 100% beträgt 42.0h → für Otto Muster also 60% von 42h = 25.2h.

Herr Muster arbeitet jeweils mittwochs, donnerstags und freitags je 8.4h (3 * 8.4h = 25.2h). Würde Herr Muster jeden Wochentag arbeiten, so wären das 5 * 5.04h = 25.2h. Ein durchschnittlicher Arbeitstag hat also 5.04 Stunden.

Feiertagsberechnung: Damit die Stundenberechnung bei Feiertagen auch für Teilzeit-Angestellte fair ist, wird für jeden Feiertag jedem Angestellten ein durchschnittlicher Tag geschenkt, unabhängig davon, ob der Angestellte an diesem Feiertag arbeiten müsste oder nicht.

Im genannten Beispiel erhält Herr Muster also für den Karfreitag und den Ostermontag je 5.04h geschenkt.

Karfreitag: Hier müsste Otto 8.4h arbeiten, er erhält aber 5.04h geschenkt. 8.4 – 5.04 = 3.36h, d.h. er muss diese 3.36h an einem anderen Tag nacharbeiten.

Ostermontag: An diesem Tag arbeitet Otto normalerweise nicht. Trotzdem erhält er 5.04h geschenkt: 0 – 5.04 = -5.04h, d.h. er erhält durch diesen Feiertag 5.04 Stunden Überzeit.

Im Wesentlichen passiert also für alle Angestellten genau dasselbe, egal, ob Sie an diesem Feiertag arbeiten oder nicht: Sie erhalten Arbeitsstunden „geschenkt“ abhängig von Ihrem Anstellungsgrad. Durch diese Berechnung spielt es keine Rolle, ob ein Angestellter an den Feiertagen jeweils arbeiten müsste oder ob er an den Feiertagen sowieso frei hätte, da dies seinen Frei-Tagen entspricht.

Halber Feiertag: In einigen Fällen werden auch halbe Feiertage (oder halbe Ruhetage) gewährt. In diesem Falle wird den Angestellten jeweils die Hälfte Ihres Durchschnitts-Tages vergütet. Im Beispiel von oben (60% Pensum) wären das 5.04/2 = 2.52h. Bei einem 100%-Pensum wären es 4.2h.

personal/ueberstundenberechnung1.txt · Zuletzt geändert: 2022/02/21 17:25 (Externe Bearbeitung)